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Behinderten- und Bedürftigentestament und Lösungen für Patchwork-Familien

Eltern wollen in aller Regel das Beste für ihre Kinder. Bei der Regelung ihres Nachlasses werden deshalb neben einem eventuellen Ehegatten die Kinder zu Erben eingesetzt. Für manche Eltern stellt sich jedoch die Frage, ob ihre Kinder bei einer „normalen“ Erbeinsetzung tatsächlich in den Genuss des Erbes kommen werden. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Die Kinder können in einem Insolvenzverfahren stehen oder überschuldet sein. Die Kinder können Unterstützung vom Sozialhilfeträgern erhalten, die bei eigenem Vermögen entfallen würde, so dass das ererbte Vermögen aufgebraucht würde, ohne dass die Kinder eine Verbesserung ihrer Lebensstellung erfahren würden. Es ist aber auch möglich, dass die Kinder aufgrund anderer Erben oder am Nachlass Beteiligter Gefahr laufen, im Nachlassverfahren oder bei der Erbauseinandersetzung benachteiligt zu werden. Dies kann bei Patchworkfamilien der Fall sein oder immer dann, wenn schon zu Lebzeiten der Eltern absehbar ist, dass die im Testament Bedachten nicht in der Lage sein werden, den Nachlass einvernehmlich abzuwickeln. Für all diese Fälle gibt es Lösungen. Stichworte sind unter anderem das Behinderten- oder Bedürftigentestament.

Der Vortrag macht auf möglicherweise noch nicht bekannte Probleme aufmerksam und zeigt Lösungen, um auch Kindern und Familien in besonderen Lebenssituationen gerecht zu werden.

Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich!
  • Gebühr:
    9,00 €
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  • Kursnummer: 1214e
  • Start:
    Do. 09.07.2026
    19:30 Uhr
    Ende:
    Do. 09.07.2026
    21:00 Uhr
  • 2 Unterrichtseinheiten
  • Dozent*in:
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    Fragen zur Buchung: Team Gesellschaft 0 62 21/91 19-75 gesellschaft@vhs-hd.de